Herzlich willkommen

Die Thieme, Schneider & Partner Steuerberatungsgesellschaft mit Sitz in Oldenburg steht Ihnen seit 1985 als kompetenter und zuverlässiger Dienstleister rund um die Themen Steuerberatung, Rechnungswesen, Buchhaltung, Jahresabschluss, Existenzgründung, Sanierung sowie betriebswirtschaftliche und steuerliche Rechtsberatung zur Seite.

Die Zufriedenheit und der wirtschaftliche Erfolg unserer Mandanten sind das Ziel unserer Tätigkeit. Diese Philosophie bildet die Grundlage für unsere tägliche Arbeit als Steuerberatungsgesellschaft.

Wir bieten Ihnen eine persönliche und vorausschauende sowie verantwortungsbewusste Betreuung durch feste, hochqualifizierte Ansprechpartner, um Ihre Ziele gemeinsam zu realisieren. Durch unsere jahrzehnte lange Tätigkeit konnten wir zahlreiche Kontakte sowie Verbindungen aufbauen und dieses Netzwerk erfolgswirksam für Sie einsetzen.

Mit unserer Homepage möchten wir uns nicht nur als Unternehmen vorstellen, sondern Ihnen auch regelmäßig Neuigkeiten aus dem Bereich der Steuern und der Betriebswirtschaft sowie unserem monatlich erscheinenden Informationsbrief anbieten.

Steuerberater Oldenburg

Man muss das Unmögliche versuchen, um das Mögliche zu erreichen.

Hermann Hesse, 1877 - 1962

Neuigkeiten

25.04.2024 Anwendung der Grundsätze der Verhältnismäßigkeit und des Vertrauensschutzes bei Schätzungen der Einnahmen
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil vom 28.11.2023 - X R 3/22 seine Rechtsprechung zur Anwendung der Grundsätze der Verhältnismäßigkeit und des Vertrauensschutzes bei Schätzungen fortgeführt. Im zugrunde liegenden Fall verwendete ein Restaurantbetreiber, der einen großen Teil seiner...
23.04.2024 Übermittlung von Informationen zu ausländischen Bankkonten verfassungsgemäß
Schweizer Banken können Informationen zu Konten und Depots deutscher Staatsangehöriger an die deutsche Finanzverwaltung übermitteln. Dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) mit Urteil vom 23.01.2024 - IX R 36/21 entschieden. Der BFH sieht in der Übermittlung von Informationen zu ausländischen...
19.04.2024 Zweitwohnungsteuer als Kosten der Unterkunft für eine doppelte Haushaltsführung
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil vom 13.12.2023 - VI R 30/21 entschieden, dass die Zweitwohnungsteuer für eine im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung genutzte Wohnung unter die Höchstbetragsbegrenzung von 1.000 Euro fällt. Ist der Höchstbetrag bereits ausgeschöpft, dann darf...
18.04.2024 Mitgliedsbeiträge für XING und LinkedIn sind steuerlich absetzbar
Knapp die Hälfte aller Beschäftigten ist in Deutschland laut der aktuellen Gallup-Studie im Job unzufrieden und auf der Suche nach etwas Passenderem. Wer vielfältig sucht und sich engagiert, hat bessere Chancen auf seinen Traumjob. Für die Jobsuche können nicht nur Online-Jobportale mit...