Herzlich willkommen

Die Thieme, Schneider & Partner Steuerberatungsgesellschaft mit Sitz in Oldenburg steht Ihnen seit 1985 als kompetenter und zuverlässiger Dienstleister rund um die Themen Steuerberatung, Rechnungswesen, Buchhaltung, Jahresabschluss, Existenzgründung, Sanierung sowie betriebswirtschaftliche und steuerliche Rechtsberatung zur Seite.

Die Zufriedenheit und der wirtschaftliche Erfolg unserer Mandanten sind das Ziel unserer Tätigkeit. Diese Philosophie bildet die Grundlage für unsere tägliche Arbeit als Steuerberatungsgesellschaft.

Wir bieten Ihnen eine persönliche und vorausschauende sowie verantwortungsbewusste Betreuung durch feste, hochqualifizierte Ansprechpartner, um Ihre Ziele gemeinsam zu realisieren. Durch unsere jahrzehnte lange Tätigkeit konnten wir zahlreiche Kontakte sowie Verbindungen aufbauen und dieses Netzwerk erfolgswirksam für Sie einsetzen.

Mit unserer Homepage möchten wir uns nicht nur als Unternehmen vorstellen, sondern Ihnen auch regelmäßig Neuigkeiten aus dem Bereich der Steuern und der Betriebswirtschaft sowie unserem monatlich erscheinenden Informationsbrief anbieten.

Steuerberater Oldenburg

Man muss das Unmögliche versuchen, um das Mögliche zu erreichen.

Hermann Hesse, 1877 - 1962

Neuigkeiten

22.04.2026 Projekt "Die Steuer macht jetzt das Amt für Sie" geht in Thüringen und vier weiteren Bundesländern an den Start
Aus der „Amsel“ wird „Die Steuer macht jetzt das Amt für Sie“. Unter diesem Namen geht in Thüringen und vier weiteren Bundesländern das Projekt an den Start, mit dem zunächst ausgewählte Steuerpflichtige von der ungeliebten Abgabe einer Steuererklärung entlastet werden. Es handelt sich um ein...
21.04.2026 Ladestationen für Mehrparteienhäuser gefördert
Für einen Umstieg auf ein E-Auto sind ausreichende Lademöglichkeiten eine wichtige Voraussetzung. Die Bundesregierung treibt deshalb den Ausbau weiter voran – mit einem neuen Förderprogramm für Ladeinfrastruktur an und in Mehrparteienhäusern. Elektromobilität ist im Alltag angekommen – muss aber...
16.04.2026 Grundsteuer: Änderungen am Grundbesitz bis zum 30. April 2026 anzeigen
Für eine korrekte Ermittlung der Grundsteuer sind aktuelle Angaben zu den entsprechenden Grundstücken bzw. Betrieben der Land- und Forstwirtschaft unerlässlich. Die Eigentümerinnen und Eigentümer sind daher gesetzlich dazu verpflichtet, dem Finanzamt entsprechende Änderungen am Grundbesitz zu...
15.04.2026 Ratenweise Erfüllung einer Abfindung für einen lebzeitigen Pflichtteilsverzicht unterliegt nicht der Einkommensteuer
Der VIII. Senat des Bundesfinanzhofs (BFH) hat mit Urteil vom 20.01.2026 – VIII R 6/23 entschieden, dass Abfindungen, die für einen lebzeitigen Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsverzicht gezahlt werden, nicht der Einkommensteuer unterliegen. Die Zahlungen stellen kein erzieltes Einkommen dar,...