Herzlich willkommen

Die Thieme, Schneider & Partner Steuerberatungsgesellschaft mit Sitz in Oldenburg steht Ihnen seit 1985 als kompetenter und zuverlässiger Dienstleister rund um die Themen Steuerberatung, Rechnungswesen, Buchhaltung, Jahresabschluss, Existenzgründung, Sanierung sowie betriebswirtschaftliche und steuerliche Rechtsberatung zur Seite.

Die Zufriedenheit und der wirtschaftliche Erfolg unserer Mandanten sind das Ziel unserer Tätigkeit. Diese Philosophie bildet die Grundlage für unsere tägliche Arbeit als Steuerberatungsgesellschaft.

Wir bieten Ihnen eine persönliche und vorausschauende sowie verantwortungsbewusste Betreuung durch feste, hochqualifizierte Ansprechpartner, um Ihre Ziele gemeinsam zu realisieren. Durch unsere jahrzehnte lange Tätigkeit konnten wir zahlreiche Kontakte sowie Verbindungen aufbauen und dieses Netzwerk erfolgswirksam für Sie einsetzen.

Mit unserer Homepage möchten wir uns nicht nur als Unternehmen vorstellen, sondern Ihnen auch regelmäßig Neuigkeiten aus dem Bereich der Steuern und der Betriebswirtschaft sowie unserem monatlich erscheinenden Informationsbrief anbieten.

Steuerberater Oldenburg

Man muss das Unmögliche versuchen, um das Mögliche zu erreichen.

Hermann Hesse, 1877 - 1962

Neuigkeiten

05.06.2023 Haftung des GmbH-Geschäftsführers (BFH)
Nach § 34 AO hat der Geschäftsführer einer GmbH deren steuerliche Pflichten zu erfüllen; er hat insbesondere dafür Sorge zu tragen, dass die Steuern aus den Mitteln entrichtet werden, die er verwaltet. Werden Steuern der GmbH infolge vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Verletzung...
02.06.2023 Bundestag beschließt Gesetz zur Offenlegung von Ertragsteuerinformationen
Der Bundestag hat am 11.05.2023 das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/2101 des Europäischen Parlaments im Hinblick auf die Offenlegung von Ertragsteuerinformationen durch bestimmte Unternehmen und Zweigniederlassungen beschlossen. Die Richtlinie zielt darauf ab,...
01.06.2023 Erbfallkostenpauschale auch für Nacherben (BFH)
Hat ein Erblasser letztwillig Vor- und Nacherbschaft verfügt, erben zivilrechtlich der Vorerbe und der Nacherbe nacheinander, aber beide vom ursprünglichen Erblasser. Erbschaftsteuerlich gilt dagegen nur der Vorerbe als Erbe des Erblassers (§ 6 Abs. 1 ErbStG), sodass sein...
30.05.2023 Keine ermäßigte Besteuerung von Corona-Hilfen
Das Finanzgericht Münster hat entschieden, dass die im Jahr 2020 gezahlten Corona-Hilfen keine außerordentlichen Einkünfte darstellen, die in der Einkommensteuer nur ermäßigt zu besteuern sind. Der Kläger führte als Einzelunternehmer einen Gewerbebetrieb, der eine Gaststätte und...