Herzlich willkommen

Die Thieme, Schneider & Partner Steuerberatungsgesellschaft mit Sitz in Oldenburg steht Ihnen seit 1985 als kompetenter und zuverlässiger Dienstleister rund um die Themen Steuerberatung, Rechnungswesen, Buchhaltung, Jahresabschluss, Existenzgründung, Sanierung sowie betriebswirtschaftliche und steuerliche Rechtsberatung zur Seite.

Die Zufriedenheit und der wirtschaftliche Erfolg unserer Mandanten sind das Ziel unserer Tätigkeit. Diese Philosophie bildet die Grundlage für unsere tägliche Arbeit als Steuerberatungsgesellschaft.

Wir bieten Ihnen eine persönliche und vorausschauende sowie verantwortungsbewusste Betreuung durch feste, hochqualifizierte Ansprechpartner, um Ihre Ziele gemeinsam zu realisieren. Durch unsere jahrzehnte lange Tätigkeit konnten wir zahlreiche Kontakte sowie Verbindungen aufbauen und dieses Netzwerk erfolgswirksam für Sie einsetzen.

Mit unserer Homepage möchten wir uns nicht nur als Unternehmen vorstellen, sondern Ihnen auch regelmäßig Neuigkeiten aus dem Bereich der Steuern und der Betriebswirtschaft sowie unserem monatlich erscheinenden Informationsbrief anbieten.

Steuerberater Oldenburg

Man muss das Unmögliche versuchen, um das Mögliche zu erreichen.

Hermann Hesse, 1877 - 1962

Neuigkeiten

11.03.2026 Was ist neu im März 2026?
Die Bundeswehr soll einfacher und schneller mit dem ausgestattet werden, was sie braucht. Außerdem setzt das Standortfördergesetz Impulse für mehr private Investitionen. Welche Neuregelungen es in diesem Monat außerdem gibt, lesen Sie hier. Waffensysteme oder Munition schneller beschaffen Die...
09.03.2026 Geldgeschenk zu Ostern in Höhe von 20.000 Euro kein steuerfreies "übliches Geldgeschenk"
Mit Urteil vom 4. Dezember 2025 (Aktenzeichen 4 K 1564/24) hat das Finanzgericht Rheinland-Pfalz (FG) entschieden, dass für ein vom Vater erhaltenes Geldgeschenk zu Ostern in Höhe von 20.000 Euro Schenkungssteuer anfällt, weil es sich nicht mehr um ein „übliches Gelegenheitsgeschenk“ handelt. Das...
05.03.2026 Digitale Steuererklärung wird deutlich einfacher
Die digitale Steuererklärung wird deutlich einfacher, so das Finanzministerium Baden-Württemberg: Ab dem 1. Juli 2026 können Bürgerinnen und Bürger ihre Steuererklärung in der App „MeinELSTER+“ mit nur einem Klick abgeben. Über die neue Funktion „okELSTER“ stellt das Finanzamt alle notwendigen...
04.03.2026 Eigene Anzeigepflichten der Beteiligten bei der Grunderwerbsteuer
Kommt ein Notar seiner Pflicht zur Anzeige nach § 18 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 des Grunderwerbsteuergesetzes (GrEStG) nicht innerhalb der gesetzlich vorgesehenen Zwei-Wochen-Frist nach, kann er keinen Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach § 110 der Abgabenordnung (AO) in die versäumte...