Herzlich willkommen

Die Thieme, Schneider & Partner Steuerberatungsgesellschaft mit Sitz in Oldenburg steht Ihnen seit 1985 als kompetenter und zuverlässiger Dienstleister rund um die Themen Steuerberatung, Rechnungswesen, Buchhaltung, Jahresabschluss, Existenzgründung, Sanierung sowie betriebswirtschaftliche und steuerliche Rechtsberatung zur Seite.

Die Zufriedenheit und der wirtschaftliche Erfolg unserer Mandanten sind das Ziel unserer Tätigkeit. Diese Philosophie bildet die Grundlage für unsere tägliche Arbeit als Steuerberatungsgesellschaft.

Wir bieten Ihnen eine persönliche und vorausschauende sowie verantwortungsbewusste Betreuung durch feste, hochqualifizierte Ansprechpartner, um Ihre Ziele gemeinsam zu realisieren. Durch unsere jahrzehnte lange Tätigkeit konnten wir zahlreiche Kontakte sowie Verbindungen aufbauen und dieses Netzwerk erfolgswirksam für Sie einsetzen.

Mit unserer Homepage möchten wir uns nicht nur als Unternehmen vorstellen, sondern Ihnen auch regelmäßig Neuigkeiten aus dem Bereich der Steuern und der Betriebswirtschaft sowie unserem monatlich erscheinenden Informationsbrief anbieten.

Steuerberater Oldenburg

Man muss das Unmögliche versuchen, um das Mögliche zu erreichen.

Hermann Hesse, 1877 - 1962

Neuigkeiten

18.02.2026 Betriebsprüfung in Privathaushalten aufgrund von Schwarzarbeit
Schwarzarbeit führt in Betrieben regelmäßig dazu, dass infolge von Ermittlungen der Schwarzarbeitsbekämpfungsbehörden die Rentenversicherung eine anlassbezogene Betriebsprüfung durchführt und Sozialversicherungsbeiträge nachfordert. Ob eine Betriebsprüfung auch in Privathaushalten durchgeführt...
12.02.2026 Das ändert sich für Autofahrer 2026
Für viele Menschen ist Mobilität Alltag, weshalb politische Entscheidungen in diesem Bereich besonders den Nerv treffen. Zum Jahreswechsel 2026 traten einige Neuerungen für Autofahrer in Kraft – an der Zapfsäule, auf dem Weg zur Arbeit und bei der Steuererklärung. Während die Bundesregierung...
11.02.2026 Sonderausgabenabzug für Kinderbetreuungskosten: Verfassungsmäßigkeit des Kriteriums der Haushaltszugehörigkeit
Kinderbetreuungskosten können bei der Einkommensteuer unter bestimmten Voraussetzungen als Sonderausgaben nach § 10 des Einkommensteuergesetzes (EStG) berücksichtigt werden. Abzugsfähig sind insbesondere Aufwendungen für Dienstleistungen zur Betreuung eines Kindes unter 14 Jahren, wenn das Kind zum...
09.02.2026 Fachwissen Minijob: Neue Geringfügigkeits-Richtlinien 2026
Neue Regeln, mehr Klarheit, praxisnahe Beispiele: Die Geringfügigkeits-Richtlinien sind eine wichtige Orientierung für Arbeitgeber und Minijobber. Sie erklären, wann eine Beschäftigung als Minijob gilt. Seit dem 5. Januar 2026 gilt eine neue Version dieser Richtlinien. Sie enthält aktualisierte...